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Kleingedrucktes

In meiner Praxis gelten bestimmte Bedingungen für Psychotherapie und Beratung, über die ich Sie informieren möchte und für die ich um Ihr Einverständnis bitte.

Die einzelne Therapiestunde dauert 50 Minuten. Ich bitte Sie, vereinbarte Termine unbedingt einzuhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, teilen Sie mir dies so früh wie möglich mit. Bei Absagen später als zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin – gleich aus welchen Gründen – muss ich Ihnen für diese Sitzung ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, falls ich diese Stunde nicht noch kurzfristig neu vergeben kann.
Das Ausfallhonorar wird in keinem Fall von der Krankenkasse erstattet, da diese nur durchgeführte Leistungen bezahlt.

Sollten Sie sich im Verlauf der Therapie entscheiden, die Therapie abzubrechen, bitte ich Sie, von der Entscheidung an noch 2-3 weitere Therapiestunden zu kommen, damit eine solche vorzeitige Beendigung in Ruhe besprochen und verarbeitet werden kann. Ich möchte in Ihrem eigenen Interesse sichergehen, dass es sich nicht um einen „Kurzschlussakt“ handelt, z. B. weil die Therapie unangenehme Erinnerungen und Gefühle zu deren Überwindung wachruft, oder weil sie Abwehrreaktionen auslöst, die vielleicht nicht dem Therapeuten gelten usw.

Therapeutische Einzel- und Gruppenbehandlungen unterliegen der Schweigepflicht. Zur Sicherung einer optimalen Behandlungsqualität befinde ich mich jedoch im regelmäßigen Austausch mit KollegInnen (Intervision, Supervision), in deren Verlauf unter Umständen auch Ihre Therapie in anonymer Form besprochen wird.

Ihre Therapiedaten werden elektronisch gespeichert und EDV-gestützt dokumentiert und abgerechnet.

Eine Art „Beipackzettel“ mit Informationen zu Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie finden Sie hier.