Der Kontakt zwischen Therapeut und Klient beginnt zunächst mit einer sog. Sprechstunde, um gemeinsam herauszufinden, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist, und falls ja, welches Psychpotherapieverfahren sinnvoll ist.
Sollte dies bejaht werden, folgen Probestunden (Kassenjargon: probatorische Sitzungen). Im Verlauf dieser Stunden geht es unter anderem darum, herauszufinden, ob Therapeut und Klient „einen Draht“ zueinander finden und sich gemeinsam zur Aufnahme der Therapie entscheiden. Begleitend erfolgen Diagnostik und Anamnese.
Je nach Umfang ist ein Therapieantrag an die Krankenkasse zu stellen. Hierzu ist die Konsultation eines Arztes/einer Ärztin erforderlich. Dieser bescheinigt nicht die Notwendigkeit von Therapie, sondern soll körperliche Ursachen psychischer Beschwerden ausschließen.
Für Privatpatienten ist es wichtig, sich vor Behandlungsbeginn zu erkundigen, ob ihr Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlungen einschließt, welche Form der Beantragung erforderlich ist, welchen Stundenumfang die Kasse gewährt und welche Erstattungshöhe der Versicherungstarif vorsieht.
Kompakt:
- Anruf oder Email und Terminvereinbarung
- 1-2 psychotherapeutische Sprechstunde(n)
- Probesitzung(en), insgesamt maximal 4
- Diagnostik, Anamnese
- somatische Abklärung beim Hausarzt
- ggf. Antrag an die Krankenkasse
- 24-60 Stunden
- ggf. Antrag auf Verlängerung bis max. 100 Stunden